Beitragsordnung

§ 1 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und ist innerhalb des ersten Quartals zu entrichten. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist der anteilmäßige Jahresbeitrag - bezogen auf den vollen Monat - zu entrichten.

§ 2 Beitragshöhe

Einzelmitglieder im Jahr € 10,-
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Rentner,
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose
im Jahr €   5,-
Firmen im Jahr € 50,-
Vereine im Jahr € 25,-
Körperschaften des öffentlichen Rechts im Jahr € 35,-

 

Eine Beitragsfreistellung bzw. Beitragsminderung ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auf folgendes Konto einzuzahlen:

Baruther Urstromtal e.V.
Kto Nr.: 252 130 967 5
BLZ: 160 525 00
IBAN:
BIC:
Kreissparkasse Teltow-Fläming